Antrag stellen

Beantragung eines Hausgebärdensprachkurses

Hörgeschädigte, aber auch sprachgestörte,  Kinder haben einen Rechtsanspruch auf das Erlernen der Gebärdensprache und der Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe / Sozialamt.

 

Eltern erlernen die Gebärdensprache im eigenen Kurs.

Das Rechtsgutachten erklärt die Kostenübernahme von Gebärdensprachkursen für die Eltern durch das Jugendamt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung.

 

Es gibt verschiedene Wege an Musteranträge zu kommen. Der Rechtsleitfaden von Karin Kestner ist der derzeit umfangreichste mit verschiedenen Musteranträgen.

 

http://kestner.de/n/elternhilfe/recht/leitfaden-recht.htm

 

Auch im Online Elternratgeber des Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.  sind gute Musteranträge zu finden.

 

http://gehoerlosekinder.de/media/elternratgeber.pdf

 

Sie können selbstverständlich es auf Ihre Situation ändern und einen eigenen Antrag stellen!

 

Sie können sich auch bei "Eltern helfen Eltern"-Beratungsstelle hierbei unterstützen lassen.

 

http://gehoerlosekinder.de/wp-content/uploads/2015/01/BGK_Beratungsflyer_Nov_2016.pdf

 

 

 

 

 

 

 

"Hausgebärdensprachkurs" ist ein häuslicher Gebärdensprachkurs. In Deutschland wird in deutsche Gebärdensprache (kurz: DGS) kommuniziert. Dieser Kurs wird in deutsche Gebärdensprache durchgeführt.