auch wichtig

Lernmaterial beantragen und Recht

Tommys Gebärdenwelt 1-3 kann für Ihr Kind als Lernmaterial bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Kostenübernahme können Sie formlos stellen. Die Beantragung erfolgt dann mit Ihrem Anschreiben und einem Rezept des Arztes sowie einem Kostenvoranschlag vom Verlag Karin Kestner.

 

Weitere Informationen, auch das Runterladen des Kostenvoranschlages, finden Sie hier:

 

http://kestner.de/n/elternhilfe/recht/leitfaden-recht.htm

 

Es gibt einige Krankenkassen, die wegen Nichtzuständigkeit aus Unwissenheit den Antrag an das Sozialamt weiterleiten. Lassen Sie sich davon nicht beirren.  Das Sozialamt muss dann, weil es dann zuständig ist und den Antrag nicht wieder zurückreichen kann, über Ihren Antrag entscheiden.

 

Der Onlineratgeber des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder gibt HInweise zu Anwälten, die Erfahrung mit der Beantragung haben.

 

http://gehoerlosekinder.de/media/elternratgeber.pdf

 

Hier in der Region ist der Rechtsanwalt Alfred Kroll erfahrend im Bereich der Hausgebärdensprachkurse.

 

http://www.rechtsanwalt-kroll.de/

 

 

 

Sollte es zu Rechtstreitigkeiten, auch in der Beantragung der Hausgebärdensprachkurse kommen, ist es zu empfehlen, die Beratungsstelle "Eltern helfen Eltern" zu kontaktieren und um Hilfestellung bitten. Es gibt mehrere Sozialämter (für den kindlichen Kurs) und Jugendämter (für den Elternkurs), die die Zuständigkeit bei sich sehen. Es gibt aber auch Ämter, oft aus Unwissenheit, die sich nicht als zuständig betrachten. Oft hilft aber auch ein klärendes Gespräch und der Hinweis auf Zuständigkeit. Sollte es weiterhin Schwierigkeiten geben ist es zu Empfehlen einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten.