Tommys Gebärdenwelt 1-3 kann für Ihr Kind als Lernmaterial bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Kostenübernahme können Sie formlos stellen. Die Beantragung erfolgt dann mit Ihrem Anschreiben und einem Rezept des Arztes sowie einem Kostenvoranschlag vom Verlag Karin Kestner.
Weitere Informationen, auch das Runterladen des Kostenvoranschlages, finden Sie hier:
http://kestner.de/n/elternhilfe/recht/leitfaden-recht.htm
Es gibt einige Krankenkassen, die wegen Nichtzuständigkeit aus Unwissenheit den Antrag an das Sozialamt weiterleiten. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Das Sozialamt muss dann, weil es dann zuständig ist und den Antrag nicht wieder zurückreichen kann, über Ihren Antrag entscheiden.
Der Onlineratgeber des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder gibt HInweise zu Anwälten, die Erfahrung mit der Beantragung haben.
http://gehoerlosekinder.de/media/elternratgeber.pdf
Hier in der Region ist der Rechtsanwalt Alfred Kroll erfahrend im Bereich der Hausgebärdensprachkurse.
http://www.rechtsanwalt-kroll.de/